Terms and conditions
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Allgemeime Vertrags Termini REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorradreisen ist auf den entsprechenden Seiten des Katalogs bzw. der Ausschreibung beschrieben. Weitere Leistungen schulden die Viatges Marti S.L oder der Reiseoperator verantwortlich für die gewählte Reise. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer der Viatges Marti S.L bzw der Reiseoperator den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch die Viatges Marti S.L zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Viatges Marti S.L bzw. vom Reiseoperator vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist der Viatges Marti S.L oder der Reiseoperator die Annahme erklärt. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch den Reiseoperator und durch Viatges Marti S.L. Nach Abschluss des Reisevertrags erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch Euro 250,– pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 36 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 36 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Viatges Marti S.L darf den restlichen Reisepreis abgesehen von der Anzahlung von 10 % bzw. Euro 250,– vor Reiseantritt verlangen, wenn sie sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendung die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat die Viatges Marti S.L dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (R+V) abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der R+V im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Viatges Marti S.L und der Reiseoperator sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der Initiativas en Moto S.L schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der jeweiligen Reisebeschreibung. MINDESTTEILNEHMERZAHL Wir behalten uns vor, eine Reise bis 28 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn bis dahin weniger als fünf Teilnehmer gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE, PREISERHÖHUNGEN Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Viatges Marti S.L und der Reiseoperator sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für die Viatges Marti S.L und für den Reiseoperator und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Viatges Marti S.L und von dem Reiseoperator nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn die Viatges Marti S.L und der Reiseoperator in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Viatges Marti S.L bzw. von der Reiseoperator über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber Viatges Marti S.L oder dem Reiseoperator geltend zu machen. Im Interesse des Reiseteilnehmers wird aus Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Viatges Marti S.L und der Reiseoperator können der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Viatges Marti S.L und der Reiseoperator als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Viatges Marti S.L oder bei dem Reiseoperator. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 25,– pro Person berechnet. Im Übrigen stehen der Viatges Marti S.L bzw. der Reiseoperator im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu: VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Viatges Marti S.L bzw.der Reiseoperator als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Viatges Marti S.L bzw. der Reiseoperator für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Viatges Marti S.L bzw der Reiseoperator ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Vereinbarung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zutragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. DOKUMENTE, PASS, DEVISEN, ZOLL- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Die Viatges Marti S.L bzw. der Reiseoperator informieren den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Viatges Marti S.L oder des Reiseoperators bedingt sind. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Viatges Marti S.L und der Reiseoperator nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Viatges Marti bzw. dem Reiseoperator direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ 651e BGB) ist der Viatges Marti S.L bzw.dem Reiseoperator eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Viatges Marti S.L bzw. von dem Reiseoperator verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Viatges Marti S.L oder bei dem Reiseoperator geltend zu machen. Ansprüche gemäß § 823 ff. BGB sind hiervon ausgenommen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. § 651g II BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Viatges Marti S.L bzw.der Reiseoperator die Ansprüche schriftlich zurückweisen. TEILNEHMER-ZUSICHERUNGEN Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad (ausgenommen Reisen mit Mietmotorrad) an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnungen der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens der Viatges Marti bzw.des Reiseoperator keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. Empfehlungen und Mindestanforderungen für die Schutzbekleidung liegen den Teilnehmerunterlagen bei oder können angefordert werden. BEACHTUNG VON ANWEISUNGEN Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter der Viatges Marti bzw. von dem Reiseoperator das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und ihm entstandener Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. REISELEITER (INSTRUKTOREN)
Die Reiseleiter (Instruktoren) sind nicht berechtigt, für die Viatges MartiS.L rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die der Viatges Marti S.L gehören oder anvertraut sind.. HAFTUNG Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit den Verhältnissen der Fahrstrecke eigenverantwortlich anzupassen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für sein Fahrverhalten und hierdurch verursachte Schäden auch gegenüber anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass er diesen Haftungshinweis zur Kenntnis genommen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt hat. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und beraten Sie gerne. SONSTIGES Gerichtsstand der Klagen gegen die Viatges Marti S.L ist . Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. |







